Kinder- und Jugendfarm Saarlouis e.V. 

Weiterführung der pädagogischen Arbeit auf der Kinder- und Jugendfarm trotz Teil-Lockdown

Weiterführung der pädagogischen Arbeit auf der Kinder- und Jugendfarm trotz Teil-Lockdown

Seit Anfang November gilt in Deutschland ein Teil-Lockdown. Von den neuen Rechtsverordnungen sind mitunter Freizeiteinrichtungen sowie der generelle Freizeitbetrieb betroffen. In Absprache mit dem Landkreis Saarlouis und dem Kreisjugendamt wurde beschlossen, dass Angebote die KEINEN reinen Freizeitcharakter aufweisen, sondern explizit als pädagogische Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gesehen werden, trotz des aktuellen Teil-Lockdowns fortgeführt werden dürfen. Die Aufrechterhaltung dieser Angebote für Kinder und Jugendliche wird als erforderlich eingestuft. Konkret gilt dies auch für die pädagogische Arbeit auf der Kinder- und Jugendfarm.

Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt wird die pädagogische Arbeit auf der Farm, der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet. Mit der aktuellen Durchführung der Angebote in Kleingruppen sowie unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, dürfen die pädagogischen Maßnahmen auf der Kinder- und Jugendfarm derzeit fortgeführt werden.


Durch die Einführung der speziellen Gruppenangebote (Ökologie, Tierbereich, Freizeitbereich) eröffnete sich die Möglichkeit auch während der Woche wieder mehr Kinder zu erreichen. Das regelmäßige Arbeiten in kleineren Gruppen ermöglicht zudem eine intensive pädagogische Arbeit mit einem nachhaltigen Lern- und Entwicklungsprozess. Dieser Mehrwert soll natürlich beibehalten werden. Der Charakter der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird durch die offenen Gruppenangebote aufrechterhalten.

Die aktuelle Ausschreibung mit den Anmeldemodalitäten finden Sie unter www.kjf-saarlouis.de sowie auf der Unterseite das Gruppenangebot für Oktober bis Dezember 2020 https://www.kjf-saarlouis.de/gruppenangebote-auf-der-kinder--und-jugendfarm-saarlouis-e-v

Autorin: Anke Wildner

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